I-10 U 109/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, I-10 U 109/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, I-10 U 109/03
I-10 U 109/03Obergericht25.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 109/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-25
Aktenzeichen: I-10 U 109/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0325.I10U109.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Juni 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teil-weise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die im Souterrain des Hauses Auf dem H. W. 3 in 4. D. gelegenen Räume 5, 6 und 7 gemäß der von der Klägerin mit Schriftsatz vom 18. April 2002 als Anlage K 8 über-reichten und diesem Urteil in Fotokopie beigefügten Skizze zu räu-men und an die Klägerin herauszugeben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 9/10 der Klägerin und 1/10 der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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