Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-24, VI-U (Kart) 43/02

VI-U (Kart) 43/02Obergericht24.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 43/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-24

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 43/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0324.VI.U.KART43.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. August 2002 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 8.000 Euro abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung in der-selben Höhe Sicherheit leistet.

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