I-19 W 6/03 AktE•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-24, I-19 W 6/03 AktE
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-24, I-19 W 6/03 AktE
I-19 W 6/03 AktEObergericht24.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 W 6/03 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-24
Aktenzeichen: I-19 W 6/03 AktE
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0324.I19W6.03AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 4) und 6) gegen den Beschluss der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 26.11.2002 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens werden die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin den Beschwerdeführern je zur Hälfte auferlegt. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Beschwerdewert wird auf 20.000 EUR festgesetzt.
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