Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-24, I-19 W 6/03 AktE

I-19 W 6/03 AktEObergericht24.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 W 6/03 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-24

Aktenzeichen: I-19 W 6/03 AktE

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0324.I19W6.03AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 4) und 6) gegen den Beschluss der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 26.11.2002 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens werden die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin den Beschwerdeführern je zur Hälfte auferlegt. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Beschwerdewert wird auf 20.000 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.