I-23 U 66/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-23, I-23 U 66/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-23, I-23 U 66/03
I-23 U 66/03Obergericht23.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 66/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-23
Aktenzeichen: I-23 U 66/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0323.I23U66.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31. März 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.212,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 25.08.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 32 % und der Kläger zu 68 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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