VII-Verg 22/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-18, VII-Verg 22/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-18, VII-Verg 22/02
VII-Verg 22/02Obergericht18.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-18
Aktenzeichen: VII-Verg 22/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0318.VII.VERG22.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.07.2002 sind von der Antragstellerin an Kosten 120.073,45 Euro (in Buchstaben: einhundertzwanzigtausenddreiundsiebzig 45/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 28.01.2004 an die Antragsgegner zu erstatten.
Die Berechnung ist beigefügt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig.
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