I-2 U 113/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-18, I-2 U 113/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-18, I-2 U 113/02
I-2 U 113/02Obergericht18.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 113/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-18
Aktenzeichen: I-2 U 113/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0318.I2U113.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juni 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung jedes/jeder der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 50.000,-- € ab-wenden, wenn nicht der/die jeweils vollstreckende Beklagte sei- ner-/ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Insgesamt braucht die Klägerin zur Abwendung der Vollstreckung und brauchen die Beklagten zusammen zur Ermöglichung der Vollstreckung keine höhere Sicherheit als 80.000,-- € zu leisten.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 1.023.000,-- €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.