VI-U (Kart) 32/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-17, VI-U (Kart) 32/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-17, VI-U (Kart) 32/03
VI-U (Kart) 32/03Obergericht17.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 32/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-17
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 32/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0317.VI.U.KART32.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 243/02 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte zu jeweils 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten und die Beklagte die der Klägerin jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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