VI-U (Kart) 28/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-17, VI-U (Kart) 28/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-17, VI-U (Kart) 28/02
VI-U (Kart) 28/02Obergericht17.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 28/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-17
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 28/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0317.VI.U.KART28.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Das am 3. Juli 2002 verkündete Teilurteil der 12. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf wird teilweise abgeändert.
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Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels und der Klage, soweit sie Gegenstand des Teilurteils ist, verurteilt, an den Kläger 8,75 % Zin-sen aus 162.966,15 EUR ab dem 1. März 2001 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe der Original-Ersatzteile gemäß beigefügter Liste Anlage 1.
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Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 162.966,15 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe der Original-Ersatzteile ge-mäß beigefügter Liste Anlage 1.
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Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
II. Von den Kosten des zweiten Rechtszuges haben der Kläger 30 % und die Beklagte 70 % zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn die andere Partei nicht vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages Sicherheit leistet.
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