I-15 U 16/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-17, I-15 U 16/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-17, I-15 U 16/03
I-15 U 16/03Obergericht17.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 16/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-17
Aktenzeichen: I-15 U 16/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0317.I15U16.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das am 19. Dezember 2002 verkün-dete Schlussvorbehaltsurteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landge-richts Düsseldorf im Urkundenprozess wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu 1) zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 1) darf die Zwangsvoll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.