Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-17, I-15 U 16/03

I-15 U 16/03Obergericht17.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 16/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-17

Aktenzeichen: I-15 U 16/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0317.I15U16.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das am 19. Dezember 2002 verkün-dete Schlussvorbehaltsurteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landge-richts Düsseldorf im Urkundenprozess wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu 1) zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 1) darf die Zwangsvoll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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