I-3 W 373/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-16, I-3 W 373/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-16, I-3 W 373/03
I-3 W 373/03Obergericht16.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 373/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-16
Aktenzeichen: I-3 W 373/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0316.I3W373.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel des Antragstellers wird der vorbezeichnete Beschluss dahin geändert, dass die Befristung der Beitreibung ("bis zum 9.7.2004") entfällt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Geschäftswert 1. Instanz: Bis 320.000,- Euro
Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 3.000,- Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.