I-23 U 160/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-16, I-23 U 160/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-16, I-23 U 160/03
I-23 U 160/03Obergericht16.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 160/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-16
Aktenzeichen: I-23 U 160/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0316.I23U160.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 28.10.2003 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 62.041,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz seit 4.1.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen den Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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