VII-Verg 36/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-15, VII-Verg 36/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-15, VII-Verg 36/03
VII-Verg 36/03Obergericht15.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 36/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-15
Aktenzeichen: VII-Verg 36/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0315.VII.VERG36.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. Mai 2003 (Az. VK 2 - 64/02) teilweise abgeändert und dahin neu gefasst, dass die der Antragstellerin von der Antragsgegnerin zu erstatten-den Auslagen auf 3.605,69 Euro festgesetzt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegne-rin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 900 Euro
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