Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-15, VII-Verg 36/03

VII-Verg 36/03Obergericht15.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 36/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-15

Aktenzeichen: VII-Verg 36/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0315.VII.VERG36.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. Mai 2003 (Az. VK 2 - 64/02) teilweise abgeändert und dahin neu gefasst, dass die der Antragstellerin von der Antragsgegnerin zu erstatten-den Auslagen auf 3.605,69 Euro festgesetzt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegne-rin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 900 Euro

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