I-24 W 8/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-15, I-24 W 8/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-15, I-24 W 8/04
I-24 W 8/04Obergericht15.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 8/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-15
Aktenzeichen: I-24 W 8/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0315.I24W8.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird unter Aufhebung des Be-schlusses vom 13. Februar 2004 die 8. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf angewiesen, Termin zur mündlichen Verhandlung und Entschei-dung über den Tatbestandsberichtigungsantrag des Beklagten vom 10. September 2002 anzuberaumen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klä-gerin auferlegt; die Gerichtskosten werden niedergeschlagen.
Beschwerdewert: bis 300,00 EUR
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