Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-12, I-16 U 125/99

I-16 U 125/99Obergericht12.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 125/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-12

Aktenzeichen: I-16 U 125/99

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0312.I16U125.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Mai 1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 33.300,-- Euro abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditin-stituts erbracht werden.

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