Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-08, I-1 U 97/03

I-1 U 97/03Obergericht08.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 97/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-08

Aktenzeichen: I-1 U 97/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0308.I1U97.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels das am 25.04.2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.006,23 € nebst 4 % Zinsen aus 2.777,17 € seit dem 17.02.2000 und wei-teren 4 % Zinsen aus 229,06 € seit dem 03.08.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtszuges erster Instanz tragen die Beklagten zu 49 %, der Kläger zu 51 %.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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