I-1 U 97/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-08, I-1 U 97/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-08, I-1 U 97/03
I-1 U 97/03Obergericht08.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 97/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-08
Aktenzeichen: I-1 U 97/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0308.I1U97.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels das am 25.04.2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.006,23 € nebst 4 % Zinsen aus 2.777,17 € seit dem 17.02.2000 und wei-teren 4 % Zinsen aus 229,06 € seit dem 03.08.2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtszuges erster Instanz tragen die Beklagten zu 49 %, der Kläger zu 51 %.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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