Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-05, I-14 U 207/03

I-14 U 207/03Obergericht05.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 207/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-05

Aktenzeichen: I-14 U 207/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0305.I14U207.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Streithelferin der Beklagten wird das am 29. Juli 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebeninter-vention verursachten Kosten trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Berufung der Beklagten, die diese selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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