I-14 U 207/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-05, I-14 U 207/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-05, I-14 U 207/03
I-14 U 207/03Obergericht05.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 207/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-05
Aktenzeichen: I-14 U 207/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0305.I14U207.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Streithelferin der Beklagten wird das am 29. Juli 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebeninter-vention verursachten Kosten trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Berufung der Beklagten, die diese selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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