Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-04, I-8 U 99/03

I-8 U 99/03Obergericht04.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 99/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-04

Aktenzeichen: I-8 U 99/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0304.I8U99.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8 . Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Juli 2003 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.