VI-Kart 22/00 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-03, VI-Kart 22/00 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-03, VI-Kart 22/00 (V)
VI-Kart 22/00 (V)Obergericht03.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 22/00 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-03
Aktenzeichen: VI-Kart 22/00 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0303.VI.KART22.00V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerden der Betroffenen gegen den Beschluss des Bundes-kartellamts vom 28. September 2000 (B 9 - 70/00 - B) werden zurück-gewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Betroffenen zugelassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Bundes-kartellamt in diesem Verfahren entstandenen Auslagen werden den Betroffenen auferlegt.
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