I-4 U 141/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-02, I-4 U 141/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-02, I-4 U 141/03
I-4 U 141/03Obergericht02.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 141/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-02
Aktenzeichen: I-4 U 141/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0302.I4U141.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.616,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. September 2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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