Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-01, II-8 UF 51/03

II-8 UF 51/03Obergericht01.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 51/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-01

Aktenzeichen: II-8 UF 51/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0301.II8UF51.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird Nr. 2 des Urteils des Amtsge-richts Oberhausen vom 5. Februar 2003 unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das minderjährige Kind J. B., geb. 24.06.2000, wird der Antragstellerin übertragen. Im Übrigen

bleibt es bei der gemeinsamen Sorge beider Parteien für J.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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