I-20 U 204/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-26, I-20 U 204/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-26, I-20 U 204/02
I-20 U 204/02Obergericht26.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 204/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-26
Aktenzeichen: I-20 U 204/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0226.I20U204.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin zu 1) gegen das Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Oktober 2002 wird zurückge-wiesen.
Von den Gerichtskosten der Berufung tragen die Klägerin zu 1) 3/ 4, die Klägerin zu 2) 1/ 4. Das Gleiche gilt für die außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwen-den, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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