VII-Verg 9/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-25, VII-Verg 9/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-25, VII-Verg 9/02
VII-Verg 9/02Obergericht25.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 9/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-25
Aktenzeichen: VII-Verg 9/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0225.VII.VERG9.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 6. Februar 2002 (VK 12/01) aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Ent-scheidung an die Vergabekammer zurückverwiesen.
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.131,09 EUR festgesetzt
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