Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-25, VII-Verg 9/02

VII-Verg 9/02Obergericht25.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 9/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-25

Aktenzeichen: VII-Verg 9/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0225.VII.VERG9.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 6. Februar 2002 (VK 12/01) aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Ent-scheidung an die Vergabekammer zurückverwiesen.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.131,09 EUR festgesetzt

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