VII-Verg 77/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-25, VII-Verg 77/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-25, VII-Verg 77/03
VII-Verg 77/03Obergericht25.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 77/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-25
Aktenzeichen: VII-Verg 77/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0225.VII.VERG77.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 10. Dezem-ber 2003 (VK 2 - 116/03) aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Angebotswertung in dem Vergabeverfahren betreffend den Ausbau des Teltow-kanals, PFA 6, Los 2, km 23,200 bis km 25,550 unter Beach-tung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.
II. Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin zu 25 % und die Antragsgegnerin zu 75 % zu tragen.
Die Antragsgegnerin hat 75 % der notwendigen Aufwendun-gen zu tragen, die der Antragstellerin in beiden Instanzen ent-standen sind. Der Antragstellerin fallen 25 % der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in beiden Instanzen zur Last.
III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin und die Beigeladene im Beschwerdeverfah-ren notwendig.
IV. Der Beschwerdewert wird auf 1.576.844 EUR festgesetzt.
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