Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-19, I-2 U 86/01

I-2 U 86/01Obergericht19.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 86/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-19

Aktenzeichen: I-2 U 86/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0219.I2U86.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Mai 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 65.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 767.000,00 €.

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