VI-U (Kart) 6/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-18, VI-U (Kart) 6/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-18, VI-U (Kart) 6/03
VI-U (Kart) 6/03Obergericht18.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 6/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-18
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 6/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0218.VI.U.KART6.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. August 2002 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 40.000 EUR abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
III. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 808.611,21 EUR festgesetzt.
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