Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-18, VI-U (Kart) 42/02

VI-U (Kart) 42/02Obergericht18.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 42/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-18

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 42/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0218.VI.U.KART42.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. August 2002 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

I. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

II. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 1.154.440,99 EUR festgesetzt.

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