VI-U (Kart) 42/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-18, VI-U (Kart) 42/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-18, VI-U (Kart) 42/02
VI-U (Kart) 42/02Obergericht18.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 42/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-18
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 42/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0218.VI.U.KART42.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. August 2002 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
II. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 1.154.440,99 EUR festgesetzt.
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