VI-U (Kart) 11/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-18, VI-U (Kart) 11/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-18, VI-U (Kart) 11/03
VI-U (Kart) 11/03Obergericht18.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 11/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-18
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 11/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0218.VI.U.KART11.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 12. Februar 2003 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 50.000 EUR ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.
III. Die Beschwer der Klägerinnen und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 1.760.527 EUR festgesetzt.
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