I-23 U 29/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-17, I-23 U 29/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-17, I-23 U 29/03
I-23 U 29/03Obergericht17.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 29/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-17
Aktenzeichen: I-23 U 29/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0217.I23U29.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wup-pertal unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin teilwei-se geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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