I-1 U 106/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-16, I-1 U 106/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-16, I-1 U 106/03
I-1 U 106/03Obergericht16.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 106/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-16
Aktenzeichen: I-1 U 106/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0216.I1U106.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 25. April 2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.243,72 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetzes von 4.754,72 € vom 6. Oktober 2000 bis zum 22. November 2000 sowie von 4.243,72 € seit dem 23. November 2000 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 69 % dem Kläger und zu 31 % der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 74 % dem Kläger und zu 26 % der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.