I-2 U 138/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-12, I-2 U 138/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-12, I-2 U 138/02
I-2 U 138/02Obergericht12.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 138/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-12
Aktenzeichen: I-2 U 138/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0212.I2U138.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. August 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 511.300,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 511.300,-- €.
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