I-10 U 119/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-12, I-10 U 119/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-12, I-10 U 119/03
I-10 U 119/03Obergericht12.02.2004
Regest
BGB § 535 Die konkludente Entlassung des ursprünglichen Mieters aus dem Vertrags-verhältnis bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen Mieters setzt ein unzwei-deutiges Verhalten aller drei Beteiligten in diesem Sinn voraus.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 119/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-12
Aktenzeichen: I-10 U 119/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0212.I10U119.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Leitsätze
BGB § 535
Die konkludente Entlassung des ursprünglichen Mieters aus dem Vertrags-verhältnis bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen Mieters setzt ein unzwei-deutiges Verhalten aller drei Beteiligten in diesem Sinn voraus.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Juni 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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