Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-12, I-10 U 119/03

I-10 U 119/03Obergericht12.02.2004

Regest

BGB § 535 Die konkludente Entlassung des ursprünglichen Mieters aus dem Vertrags-verhältnis bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen Mieters setzt ein unzwei-deutiges Verhalten aller drei Beteiligten in diesem Sinn voraus.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 119/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-12

Aktenzeichen: I-10 U 119/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0212.I10U119.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Ziviilsenat

Leitsätze

BGB § 535

Die konkludente Entlassung des ursprünglichen Mieters aus dem Vertrags-verhältnis bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen Mieters setzt ein unzwei-deutiges Verhalten aller drei Beteiligten in diesem Sinn voraus.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Juni 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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