VI-Kart 4/03 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-11, VI-Kart 4/03 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-11, VI-Kart 4/03 (V)
VI-Kart 4/03 (V)Obergericht11.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 4/03 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-11
Aktenzeichen: VI-Kart 4/03 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0211.VI.KART4.03V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des B. vom 14. Februar 2003 (B 11 - 40 100 - T - 45/01) aufgehoben.
II. Das B. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die in der Beschwerdeinstanz angefallenen notwendigen außerge-richtlichen Kosten der Beschwerdeführerin zu tragen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Beschwerdewert wird auf 113.725.815 EUR festgesetzt.
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