I-6 U 162/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-09, I-6 U 162/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-09, I-6 U 162/03
I-6 U 162/03Obergericht09.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 162/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-09
Aktenzeichen: I-6 U 162/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0209.I6U162.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO §537
Tenor
Der Antrag der Beklagten zu 8. in ihrer Berufungserwiderung vom 6. Januar 2004, das angefochtene Urteil in bestimmtem Umfang bezüglich der von den Klägern zu erstattenden Kosten für ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu erklären, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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