I-17 U 94/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-06, I-17 U 94/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-06, I-17 U 94/02
I-17 U 94/02Obergericht06.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 94/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-06
Aktenzeichen: I-17 U 94/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0206.I17U94.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 24. April 2002 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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