I-2 U 70/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-05, I-2 U 70/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-05, I-2 U 70/02
I-2 U 70/02Obergericht05.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 70/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-05
Aktenzeichen: I-2 U 70/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0205.I2U70.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. April
2002 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landge-
richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfah-
rens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die
Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von € 520.000,00 abwenden, wenn nicht die Kläge
rin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-
tet.
Der Streitwert für die Berufung beträgt € 511.291,88.
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