VI-W (Kart) 8/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-04, VI-W (Kart) 8/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-04, VI-W (Kart) 8/02
VI-W (Kart) 8/02Obergericht04.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 8/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-04
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 8/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0204.VI.W.KART8.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. September 2001 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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