I-3 Wx 364/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-03, I-3 Wx 364/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-03, I-3 Wx 364/03
I-3 Wx 364/03Obergericht03.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 364/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-03
Aktenzeichen: I-3 Wx 364/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0203.I3WX364.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.
Er hat die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 4.000,- Euro.
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