I-23 U 70/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-30, I-23 U 70/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-30, I-23 U 70/03
I-23 U 70/03Obergericht30.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 70/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-30
Aktenzeichen: I-23 U 70/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0130.I23U70.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeän-dert.
Die Klage wird durch Endurteil als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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