Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-30, I-23 U 68/03

I-23 U 68/03Obergericht30.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 68/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-30

Aktenzeichen: I-23 U 68/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0130.I23U68.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 9. April 2003 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückge-wiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

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