I-23 U 40/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-30, I-23 U 40/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-30, I-23 U 40/03
I-23 U 40/03Obergericht30.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 40/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-30
Aktenzeichen: I-23 U 40/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0130.I23U40.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. März 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die im Be-rufungsverfahren entstandenen Kosten der Nebenintervention.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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