I-8 U 75/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-29, I-8 U 75/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-29, I-8 U 75/03
I-8 U 75/03Obergericht29.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 75/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-29
Aktenzeichen: I-8 U 75/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0129.I8U75.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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