I-15 U 66/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-28, I-15 U 66/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-28, I-15 U 66/01
I-15 U 66/01Obergericht28.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 66/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-28
Aktenzeichen: I-15 U 66/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0128.I15U66.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. Januar 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf teilweise abge-ändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.621,25 EUR (= 36.420,00 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 30. Dezember 1998 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 63,6 % und der Beklagte zu 36,4 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 40 % und der Beklagte zu 60 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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