VI-W (Kart) 9/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, VI-W (Kart) 9/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, VI-W (Kart) 9/01
VI-W (Kart) 9/01Obergericht27.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 9/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-27
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 9/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0127.VI.W.KART9.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18.7.2001 wird zurück-gewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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