I-4 U 147/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, I-4 U 147/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, I-4 U 147/03
I-4 U 147/03Obergericht27.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 147/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-27
Aktenzeichen: I-4 U 147/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0127.I4U147.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Juli 2003 ver-kündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens unter Einschluss der Kosten der Nebenintervention hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte oder ihr Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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