I-3 Wx 376/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, I-3 Wx 376/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, I-3 Wx 376/03
I-3 Wx 376/03Obergericht27.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 376/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-27
Aktenzeichen: I-3 Wx 376/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0127.I3WX376.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, von seinen in der Zwischenverfügung vom 10.06.2003 erhobenen Beanstandungen Abstand zu nehmen und den Eintragungsantrag vom 21.05.2003 erneut zu bescheiden.
Wert: 5.000 EUR.
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