Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, I-19 W 2/01 AktE

I-19 W 2/01 AktEObergericht27.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 W 2/01 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-27

Aktenzeichen: I-19 W 2/01 AktE

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0127.I19W2.01AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 22. Oktober 2001 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens zweiter Instanz einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Antragstellerin und des Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden der Antragsgegnerin auferlegt.

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