I-19 W 2/01 AktE•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, I-19 W 2/01 AktE
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-27, I-19 W 2/01 AktE
I-19 W 2/01 AktEObergericht27.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 W 2/01 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-27
Aktenzeichen: I-19 W 2/01 AktE
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0127.I19W2.01AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 22. Oktober 2001 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens zweiter Instanz einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Antragstellerin und des Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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