I-23 U 28/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-20, I-23 U 28/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-20, I-23 U 28/03
I-23 U 28/03Obergericht20.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 28/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-20
Aktenzeichen: I-23 U 28/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0120.I23U28.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 10. Februar 2003 ver-kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin-nen 333.040,19 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 20.9.2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leisten.
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