I-9 U 2/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-19, I-9 U 2/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-19, I-9 U 2/03
I-9 U 2/03Obergericht19.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 2/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-19
Aktenzeichen: I-9 U 2/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0119.I9U2.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Grund- und Teilurteil der 2b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2002 (2b O 269/00) aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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