Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-16, 22 U 203/02

22 U 203/02Obergericht16.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 203/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-16

Aktenzeichen: 22 U 203/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0116.22U203.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01. Oktober 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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