VI-U (Kart) 38/95•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-14, VI-U (Kart) 38/95
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-14, VI-U (Kart) 38/95
VI-U (Kart) 38/95Obergericht14.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 38/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-14
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 38/95
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0114.VI.U.KART38.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. September 1995 verkündete Grundurteil der II. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisi-onsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und der Streithel-ferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 28.000 Euro ab-wenden, wenn nicht die Beklagte und die Streithelferin vor der Voll-streckung in derselben Höhe Sicherheit leisten.
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